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   BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19   

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https://dejure.org/2019,40042
BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19 (https://dejure.org/2019,40042)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2019 - 2 StR 108/19 (https://dejure.org/2019,40042)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - 2 StR 108/19 (https://dejure.org/2019,40042)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Annahme eines Rauschmittelkonsums im Übermaß

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anforderungen an einen Hang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Annahme eines Rauschmittelkonsums im Übermaß

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 38
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19
    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18 - BeckRS 2018, 14698; BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - BeckRS 2018, 2820; vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 - BeckRS 2018, 1117).

    Da die verfahrensgegenständliche Betäubungsmittelstraftat zumindest auch der Finanzierung des Eigenkonsums des - ansonsten mittel- und wohnungslosen - Angeklagten dienen sollte (UA S. 13), kann auch eine soziale Gefährlichkeit als Folge seines langjährigen Missbrauchs von Betäubungsmitteln nicht ohne nähere Begründung verneint werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - BeckRS 2018, 2820).

  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19
    Eine Unterbringung nach § 64 StGB wäre aber gegenüber Maßnahmen nach § 35 BtMG - die das Vollstreckungsverfahren betreffen - vorrangig zu prüfen gewesen, wobei der Tatrichter sein ihm dabei zukommendes Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar in den Urteilsgründen darlegen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2007 - 3 StR 452/07 - NStZ-RR 2008, 73).
  • BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19
    Die festgestellte Eigenkonsumfinanzierung legt auch einen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem Konsumverhalten und der Betäubungsmittelstraftat nahe (vgl. BGH Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 1 StR 410/17 - BeckRS 2017, 138365).
  • BGH, 05.06.2018 - 2 StR 200/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriffs des Hangs: Vorliegen bei

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19
    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18 - BeckRS 2018, 14698; BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - BeckRS 2018, 2820; vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 - BeckRS 2018, 1117).
  • BGH, 10.01.2018 - 3 StR 563/17

    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Beeinträchtigung der Gesundheit;

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19
    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18 - BeckRS 2018, 14698; BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - BeckRS 2018, 2820; vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 - BeckRS 2018, 1117).
  • BGH, 03.07.2018 - 4 StR 137/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Konkurrenzen: Zurückstellung der

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19
    Denn damit hat die Strafkammer der Sache nach nicht nur den Hang des Angeklagten bejaht, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, sondern auch den symptomatischen Zusammenhang zwischen seiner Abhängigkeit und der begangenen Straftat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 4 StR 137/18 - BeckRS 2018, 17348).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen,

    Von einem Hang ist auszugehen, wenn eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung besteht, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 5 StR 394/22, juris Rn. 5; Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 2 StR 108/19, juris Rn. 3; Beschluss vom 4. April 1995 - 4 StR 95/95, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5).
  • LG Hamburg, 18.08.2020 - 628 KLs 4/20

    Strafzumessung bei Selbstjustiz für nicht strafbares Verhalten und Straftatgefahr

    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (BGH, Beschluss vom 01.10.2019 - 2 StR 108/19, juris-Tz. 3).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.07.2020 - 5 Ks 104 Js 459/19

    Angeklagte, Hauptverhandlung, Abschiebung, Erkrankung, Vergewaltigung,

    (BGH, Beschluss v. 01.10.2019, Az. 2 StR 108/19, Zif. 3, BGH, Beschluss v. 23.10.2018, Az. 2 StR 359/18 Zif.
  • BayObLG, 27.03.2020 - 202 StRR 16/20

    Erörterungsausfall trotz sich aufdrängender Prüfung der Voraussetzungen für

    Der Senat nimmt insoweit zunächst zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die zutreffenden, mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt u.a. nur BGH, Beschluss vom 01.10.2019 - 2 StR 108/19 und Urt. v. 18.07.2019 - 4 StR 80/19 beide bei juris; siehe auch OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2020 - 4 RVs 7/20 bei juris, jeweils m.w.N.) im Einklang befindlichen Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in deren vorgenannter Antragsschrift Bezug und macht sich diese insbesondere auch insoweit zu eigen, als die aufgezeigten tatrichterlichen Feststellungen ohne weiteres die Annahme nahelegen, dass bei dem Angeklagten von einer eingewurzelten, auf psychischer Disposition beruhenden oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung und deshalb von einem Hang im Sinne von § 64 Satz 1 StGB auszugehen ist, immer wieder Alkohol im Übermaß zu sich zu nehmen und das verfahrensgegenständliche Tatgeschehen vom 02.08.2008 im Anschluss an ein Abstinenzversagen darauf beruhte.
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